Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg absolvierte Martin Geiger ein postgraduales Studium im Europäischen Wirtschaftsrecht an der Universität Amsterdam.
Seit 2002 ist er in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Vor der Gründung von GHP im Jahr 2024, deren Gründungspartner er ist, war er Partner in nationalen und internationalen angloamerikanischen Rechtsanwaltskanzleien in Wien.
Er war zudem Aufsichtsrat und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates in mehreren Gesellschaften und ist Certified Supervisory Expert (CSE).
Darüber hinaus war er Vorstandsmitglied des Bundesrevisionsverbandes für gemeinnützige Bauvereinigungen.
Dr. Martin R. Geiger, LL.M., CSE, steht für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten und Beiratsmandaten sowie von Vorstandsfunktionen in Privatstiftungen sehr gerne zur Verfügung.
Universitäten: Salzburg, Amsterdam
Akademische Grade: Mag. iur. (1996), LL.M. – mit Auszeichnung – unter den besten 1 % des Jahrgangs (1998), Dr. iur. – mit Auszeichnung (1999)
incite academy Wien: Certified Supervisory Expert – CSE (2023)
Eingetragen als Rechtsanwalt in Österreich seit 2002.