Rechtsgebiet
Private Client, Erbrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Geordnete Übertragung und Sicherung von Privat- und Betriebsvermögen
GHP berät Privatklienten, Unternehmerfamilien und Family Offices bei der Strukturierung, Erhaltung und geordneten Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen. Die Beratung verbindet Gesellschafts-, Immobilien- und Erbrecht und erfolgt in enger Abstimmung mit den Steuerberatern des Klienten sowie – bei Auslandsvermögen – mit ausländischen Korrespondenzanwälten.

Erfahrung & Expertise
Die persönliche Erfahrung und Expertise der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von GHP (einschließlich der Tätigkeit in nationalen und internationalen Kanzleien vor Gründung von GHP) umfasst insbesondere:
Beratung zur Nachfolgeplanung in Familien- und Eigentümerunternehmen, einschließlich der Übertragung von Anteilen zu Lebzeiten, der Sicherung von Kontrollrechten und der Versorgung der übergebenden Generation.
Errichtung von Testamenten, Kodizillen, Vermächtnissen, Erbverträgen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Beratung zu Pflichtteilsansprüchen, zur Anrechnung von Schenkungen und zur Vermeidung von Auseinandersetzungen zwischen Erben.
Vertretung von Erben, Legataren und Nachlassgläubigern im österreichischen Verlassenschaftsverfahren bis zur Einantwortung.
Beratung zu österreichischen Privatstiftungen einschließlich Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde sowie Übernahme von Stiftungsvorstandsmandaten.
Strukturierung von Vermögensverwaltungsgesellschaften, insbesondere GmbH & Co KG-Strukturen für Immobilien und sonstiges Privatvermögen.
Beratung zu Vollmachten und Vorsorgeinstrumenten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) sowie zum Erwachsenenschutzrecht.
Grenzüberschreitende Nachfolgeberatung einschließlich EU-Erbrechtsverordnung (VO (EU) Nr. 650/2012), Rechtswahl und Europäischem Nachlasszeugnis.
Laufende Beratung von Family Offices bei Verwaltung, Finanzierung und Reorganisation privater Vermögensportfolios.